Obligatorische Übung

Schiesspflicht 2024

2024 sind folgende Angehörige der Armee schiesspflichtig:

Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2023 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.

Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längst jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 34. Altersjahr vollenden.

Armeeangehörige, welche 2024 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.

Daten

Die Schiesspflicht kann bis 31. August absolviert werden. Die verfügbaren Schiessdaten und -zeiten finden Sie unter folgendem Link

Programm

  • 5 Schuss Einzelfeuer Scheibe A5
  • 5 Schuss Einzelfeuer Scheibe B4
  • 1 x 2 Schüsse Kurzfeuer Scheibe B4, in 20 Sekunden
  • 1 x 3 Schüsse Kurzfeuer Scheibe B4, in 20 Sekunden
  • 1 x 5 Schüsse Schnellfeuer Scheibe B4 in 40 Sekunden

Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wenn mindestens 42 Punkte erreicht werden und höchstens 3 Nuller geschossen wurden.

Mitnehmen

Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:
  • Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten
  • Dienstbüchlein
  • Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis
  • Amtlicher Ausweis
  • Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug
  • Persönlicher Gehörschutz

Weitere Informationen

Schiesswesen ausser Dienst